Illegale Sportwetten: BGH legt EuGH Tipico-Verfahren vor
Dieser soll klären, ob das nationale deutsche Verbot von Online-Glücksspielen mit dem europäischen Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, auch wenn das Vergabeverfahren zuvor unionsrechtswidrig durchgeführt worden war. ein Vertrag über Online-Sportwetten nichtig ist, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz in Deutschland verfügte, allerdings eine Konzession beantragt hatte und das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. das nationale Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn der Veranstalter der Online-Sportwetten eine Konzession beantragt hatte und das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. Am deutlichsten brachte es wohl der Generalanwalt des EuGH mit einer eher rhetorischen Frage auf den Punkt: Wenn ein EU-Mitgliedsstaat den Kokain-Verkauf legalisieren würde, müssten dann die anderen Mitgliedsstaaten den Kokain-Verkauf dulden, nur weil ein Fehler in einem Konzessionsverfahren unterlaufen ist? Zudem ließen auch die Richter am EuGH durch kritische Nachfragen Richtung Tipico durchblicken, dass sie das deutsche Verbot für rechtmäßig halten.
| Deutsches Regelungselement | Konflikt mit EU-Recht | EuGH-Position (vereinfacht) | Folge für Tipico |
|---|---|---|---|
| Werbeverbot für private Anbieter | Verhältnismäßigkeit; Diskriminierung | Pauschale Verbote unzulässig | Erleichterte Marktbedingungen für legale Bewerbung |
| Staatliches Sportwettenmonopol | Beschränkung der Niederlassungsfreiheit | Monopol muss effektiv gegen Spielsucht vorgehen | Öffnung des Marktes durch Lizenzvergabe |
| 5% Turnover-Steuer | Mögliche Beschränkung des Wettbewerbs | Nicht direkt entschieden; nationale Kompetenz | Wirtschaftlicher Rahmen bleibt bestehen |
Schließlich sei das Verbot bekannt gewesen und dennoch habe Tipico jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis Online-Sportwetten in Deutschland angeboten. Insgesamt zeichnete sich ab, dass der EuGH der Auffassung des BGH folgen wird, dass Online-Sportwetten in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz verboten waren und sind. Dementsprechend können die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Sportwetten zurückverlangen. „Wir sehen unsere Position, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn der Sportwettenanbieter – ob Tipico oder andere - nicht über die notwendige Lizenz verfügte, gestärkt und blicken einer Entscheidung des EuGH noch zuversichtlicher entgegen“, so Rechtsanwalt Sittner. Der Generalanwalt wird seine Schlussanträge am 11. Dezember 2025 stellen. Mit einem Urteil des EuGH wird dann 2026 gerechnet. Das Urteil zu Rückzahlungen bei unerlaubten Sportwetten könnte eine Klagewelle auslösen. Darum warten Juristen und Betroffene gespannt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren gegen den Wettanbieter Tipico entscheidet. Doch die endgültige Entscheidung ist erst einmal aufgeschoben. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzten das Verfahren am Donnerstag aus und legten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen vor. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob Tipico dem Spieler verlorene Wetteinsätze aus der Zeit vor 2021 erstatten muss. Sobald der BGH grundsätzlich entschieden hat, dürfte sich das auf viele weitere Fälle auswirken: Allein die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein vertritt nach eigenen Angaben mehr als 4500 Mandanten bei der Rückforderung von Spiel- oder Wettverlusten. Der Rechtsdienstleister Gamesright, der den aktuellen Rechtsstreit finanziert, stellt sich auf Tausende Verfahren in den kommenden Jahren ein. Zwei ähnliche Verfahren, die in Karlsruhe liegen, wurden nun ebenfalls bis zu einer EuGH-Entscheidung ausgesetzt. Im konkreten Fall vor dem BGH machte der Kläger zwischen 2013 und 2018 bei Sportwetten mit und verlor Geld. Seiner Ansicht nach waren die Sportwetten unzulässig und die Wettverträge unwirksam, weil der Anbieter nicht die erforderliche Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde hatte. Laut Glücksspielstaatsvertrag von 2012 waren Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten galt aber eine eingeschränkte Ausnahme: Sie durften von den Ländern erlaubt werden, wenn die Anbieter eine Konzession hatten. Tipico mit Sitz in Malta hatte die Konzession in Deutschland beantragt, sie aber damals noch nicht bekommen. Das Verfahren dauerte einige Jahre, die Konzession gab es erst 2020, kurz vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag von 2021.
Rechtlicher Rahmen: Erlaubnispflicht für Online-Sportwetten
Dieser soll klären, ob das nationale deutsche Verbot von Online-Glücksspielen mit dem europäischen Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, auch wenn das Vergabeverfahren zuvor unionsrechtswidrig durchgeführt worden war. ein Vertrag über Online-Sportwetten nichtig ist, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz in Deutschland verfügte, allerdings eine Konzession beantragt hatte und das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. das nationale Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn der Veranstalter der Online-Sportwetten eine Konzession beantragt hatte und das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. Am deutlichsten brachte es wohl der Generalanwalt des EuGH mit einer eher rhetorischen Frage auf den Punkt: Wenn ein EU-Mitgliedsstaat den Kokain-Verkauf legalisieren würde, müssten dann die anderen Mitgliedsstaaten den Kokain-Verkauf dulden, nur weil ein Fehler in einem Konzessionsverfahren unterlaufen ist? Zudem ließen auch die Richter am EuGH durch kritische Nachfragen Richtung Tipico durchblicken, dass sie das deutsche Verbot für rechtmäßig halten.
Der Ausgangsfall: Anbieter ohne deutsche Lizenz
Schließlich sei das Verbot bekannt gewesen und dennoch habe Tipico jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis Online-Sportwetten in Deutschland angeboten. Insgesamt zeichnete sich ab, dass der EuGH der Auffassung des BGH folgen wird, dass Online-Sportwetten in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz verboten waren und sind. Dementsprechend können die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Sportwetten zurückverlangen. „Wir sehen unsere Position, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn der Sportwettenanbieter – ob Tipico oder andere - nicht über die notwendige Lizenz verfügte, gestärkt und blicken einer Entscheidung des EuGH noch zuversichtlicher entgegen“, so Rechtsanwalt Sittner. Der Generalanwalt wird seine Schlussanträge am 11.
3. Technische Aufrüstung: IP-Blocking und LUGAS 2.0
Dezember 2025 stellen. Mit einem Urteil des EuGH wird dann 2026 gerechnet. Das Urteil zu Rückzahlungen bei unerlaubten Sportwetten könnte eine Klagewelle auslösen. Darum warten Juristen und Betroffene gespannt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren gegen den Wettanbieter Tipico entscheidet. Doch die endgültige Entscheidung ist erst einmal aufgeschoben. Der Anbieter verfügte allerdings zuvor bereits über eine maltesische Lizenz. Der Knackpunkt ist allerdings, dass es in dem Experimentierzeitraum in Deutschland kein legales Verfahren für die Erteilung solcher Erlaubnisse gab. In einem anderen Fall hatte der EuGH darum bereits vor einigen Jahren entschieden, dass gegen Wettanbieter keine strafrechtlichen Sanktionen verhängt werden dürfen. Darum geht es in dem aktuellen Streit allerdings nicht, sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Der BGH will nun vom EuGH wissen, ob Verträge zwischen Spielern und Anbietern als nichtig angesehen werden dürfen, wenn die deutsche Konzession fehlte. Die Karlsruher Richter entscheiden in dem Fall, wenn der EuGH die Fragen beantwortet hat.
Tipico Geld zurückfordern
Sollte der EuGH bestätigen, dass die Wettverträge nichtig waren, kann die bereits bestehende Klagewelle gegen Tipico und andere Anbieter wie Betano, Bet365 oder bwin endlich weiterrollen. Im Verfahren C-530/24 geht es um einen Spieler, der zwischen 2013 und Oktober 2020 bei Tipico rund 3.700 Euro verloren hatte. Zu diesem Zeitpunkt verfügte der Anbieter noch nicht über eine deutsche Lizenz. Erst ab dem 9. Oktober 2020 erhielt Tipico eine entsprechende Genehmigung. Tipico-Anwalt Ronald Reichert bewertete die Entscheidung des BGH als großen Erfolg.
Sportwetten Streit um Tipico-Lizenz landet vor EuGH
Der BGH will nun vom EuGH wissen, ob Verträge zwischen Spielern und Anbietern als nichtig angesehen werden dürfen, wenn die deutsche Konzession fehlte. Die Karlsruher Richter entscheiden in dem Fall, wenn der EuGH die Fragen beantwortet hat. Tipico-Anwalt Ronald Reichert bewertete die Entscheidung des BGH als großen Erfolg. Er habe für einen strafrechtlichen Fall schon klar entschieden, dass das Fehlen einer deutschen Konzession aufgrund eines intransparenten Vergabeprozesses den in der EU lizenzierten Anbietern nicht entgegengehalten werden dürfe. »Wir sind sehr zuversichtlich, dass der EuGH dies auch im konkreten Fall so bestätigen wird.« Aus Sicht von Gamesright zeigt der Gang nach Luxemburg die Komplexität und Bedeutung der rechtlichen Fragen.
Wie haben die Anbieter sich in dieser Zeit verhalten?
»Wir werden für die Verbraucher weiter kämpfen«, hieß es. Zuletzt hatte das Landgericht Ulm erklärt, Tipico habe zwar gegen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags in der damals gültigen Fassung von 2012 verstoßen, die Wettverträge seien aber dennoch wirksam. Anfang April hatte sich angedeutet, dass der BGH eventuell anderer Meinung sein könnte. Der Vorsitzende Richter des zuständigen ersten Zivilsenats sagte zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Juni, der Senat neige nach vorläufiger Einschätzung dazu, solche Verträge ohne sogenannte Konzession als nichtig anzusehen – auch wenn die Anbieter eine Erlaubnis zur Veranstaltung der Sportwetten schon beantragt hätten. Rückforderungen bei bet buchmacher Online-Sportwetten auf dem Prüfstand Der Europäische Gerichtshof wird am 24.
Tipico sieht schon jetzt einen Erfolg
September 2025 in der Rechtssache C‑530/24 verhandeln, um zu klären, ob die deutschen Regelungen zur Rückforderung von verlorenen Sportwetten mit der Dienstleistungsfreiheit der EU vereinbar sind. Anlass hierzu gab ein Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs: Er will wissen, ob Sportwettenverträge ohne gültige deutsche Lizenz – selbst wenn der Anbieter einen Antrag gestellt hatte – automatisch nichtig sind und den Weg für Schadenersatz- oder Rückforderungsansprüche ebnen. Im Zentrum der Verhandlung steht die Frage, ob das in Deutschland geltende Verbot unerlaubten Glücksspiels als „Schutzgesetz“ im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zu qualifizieren ist. „Die Vorlagefrage des BGH ist von erheblicher Brisanz, denn sie berührt den Kern der bisherigen Rückforderungsargumentation“ erläutert Dr. Er habe für einen strafrechtlichen Fall schon klar entschieden, dass das Fehlen einer deutschen Konzession aufgrund eines intransparenten Vergabeprozesses den in der EU lizenzierten Anbietern nicht entgegengehalten werden dürfe. »Wir sind sehr zuversichtlich, dass der EuGH dies auch im konkreten Fall so bestätigen wird.« Aus Sicht von Gamesright zeigt der Gang nach Luxemburg die Komplexität und Bedeutung der rechtlichen Fragen. »Wir werden für die Verbraucher weiter kämpfen«, hieß es.
BGH-Beschluss: EuGH soll bei Sportwetten aushelfen
Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mönchengladbach. Konkret geht es darum, ob die Versagung oder erhebliche Verzögerung einer deutschen Lizenz – etwa weil das Genehmigungsverfahren unionsrechtswidrig war – bereits eine zivilrechtliche Haftung zur Folge haben kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist das bis Mitte 2021 in Schleswig‑Holstein praktizierte Monopolmodell, das als einziges deutsches Bundesland Glücksspielkonzessionen vergab.
Vertreter der Prozessgegner äußern sich
Der EuGH soll entscheiden, ob dieses System mit dem europäischen Binnenmarktrecht kompatibel war. „Sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass die Lizenzvergabe unionsrechtswidrig war, könnten zahlreiche bestehende Rückforderungsurteile in einem neuen Licht erscheinen“ In diesem Fall stünden auch EU-Anbieter wie Tipico oder Interwetten, die formell einen Antrag gestellt hatten, dennoch in der Pflicht, verlorene Einsätze zurückzuerstatten. Für viele Verbraucherklagen hätte ein positives EuGH-Urteil weitreichende Folgen: Rückforderungen könnten künftig noch stärker durchgesetzt werden. Dr. Hartung betont: „Die Luxemburger Richter werden Leitplanken für ein sensibles Verhältnis setzen: das zwischen nationaler Spielerschutzgesetzgebung und unionsweiter Dienstleistungsfreiheit.
Wie ist das behördliche Erlaubnisverfahren abgelaufen?
Die Entscheidung wird auch Einfluss darauf haben, ob der Rückforderungsansatz rechtssicher durchsetzbar bleibt oder neu justiert werden muss.“ Die Vielzahl bereits laufender Verfahren gegen internationale Glücksspielanbieter verdeutlicht, wie sehr der Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt an Bedeutung gewonnen hat. Spieler in Deutschland, die Verluste aus Online-Sportwetten zurückfordern wollen, blicken heute, am 24. September 2025, gespannt nach Luxemburg zur mündlichen Verhandlung des Falls C-530/24. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird nämlich derzeit geprüft, ob die Verträge mit Tipico aus dem Zeitraum zwischen 2013 und 2020 als rechtswidrig und damit unwirksam einzustufen sind. Denn in diesen Jahren war Tipico ohne gültige Lizenz im deutschen Internet unterwegs. Zuletzt hatte das Landgericht Ulm erklärt, Tipico habe zwar gegen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags in der damals gültigen Fassung von 2012 verstoßen, die Wettverträge seien aber dennoch wirksam. Anfang April hatte sich angedeutet, dass der BGH eventuell anderer Meinung sein könnte. Der Vorsitzende Richter des zuständigen ersten Zivilsenats sagte zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Juni, der Senat neige nach vorläufiger Einschätzung dazu, solche Verträge ohne sogenannte Konzession als nichtig anzusehen – auch wenn die Anbieter eine Erlaubnis zur Veranstaltung der Sportwetten schon beantragt hätten. Rückforderungen bei bet buchmacher Online-Sportwetten auf dem Prüfstand Der Europäische Gerichtshof wird am 24. September 2025 in der Rechtssache C‑530/24 verhandeln, um zu klären, ob die deutschen Regelungen zur Rückforderung von verlorenen Sportwetten mit der Dienstleistungsfreiheit der EU vereinbar sind. Anlass hierzu gab ein Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs: Er will wissen, ob Sportwettenverträge ohne gültige deutsche Lizenz – selbst wenn der Anbieter einen Antrag gestellt hatte – automatisch nichtig sind und den Weg für Schadenersatz- oder Rückforderungsansprüche ebnen.
| Marktteilnehmer | Status vor EuGH-Urteilen | Status nach EuGH-Urteilen | Aktuelle Lizenz (2026) |
|---|---|---|---|
| Tipico | Rechtsunsicherheit, teils illegaler Markt | Einer der führenden lizenzierten Anbieter | Ja (Glücksspielbehörde, GGL) |
| Oddset (Staatl. Monopol) | Monopolstellung | Wettbewerber auf einem regulierten Markt | Staatliche Konzession |
| Andere private Anbieter | Graubereich | Wettbewerb um Lizenzen | Teilweise (z.B. Bet365, Mybet) |
| Unlizenzierte Anbieter | Breite Verfügbarkeit | Illegal, jedoch noch präsent | Nein |
Im Zentrum der Verhandlung steht die Frage, ob das in Deutschland geltende Verbot unerlaubten Glücksspiels als „Schutzgesetz“ im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zu qualifizieren ist. „Die Vorlagefrage des BGH ist von erheblicher Brisanz, denn sie berührt den Kern der bisherigen Rückforderungsargumentation“ erläutert Dr. Gerrit W.
- Online-Sportwetten unterliegen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Tipico muss Kunden- und Transaktionsdaten gemäß EU-Vorgaben schützen.
- Die Datenverarbeitung zur Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche ist gerechtfertigt.
- Der EuGH könnte bei Konflikten zwischen Datenschutz und Regulierung angerufen werden.
- Kunden haben ein Recht auf Auskunft und Löschung ihrer Daten.
Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mönchengladbach. Konkret geht es darum, ob die Versagung oder erhebliche Verzögerung einer deutschen Lizenz – etwa weil das Genehmigungsverfahren unionsrechtswidrig war – bereits eine zivilrechtliche Haftung zur Folge haben kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist das bis Mitte 2021 in Schleswig‑Holstein praktizierte Monopolmodell, das als einziges deutsches Bundesland Glücksspielkonzessionen vergab. Der EuGH soll entscheiden, ob dieses System mit dem europäischen Binnenmarktrecht kompatibel war. „Sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass die Lizenzvergabe unionsrechtswidrig war, könnten zahlreiche bestehende Rückforderungsurteile in einem neuen Licht erscheinen“ In diesem Fall stünden auch EU-Anbieter wie Tipico oder Interwetten, die formell einen Antrag gestellt hatten, dennoch in der Pflicht, verlorene Einsätze zurückzuerstatten. Für viele Verbraucherklagen hätte ein positives EuGH-Urteil weitreichende Folgen: Rückforderungen könnten künftig noch stärker durchgesetzt werden. Dr. Hartung betont: „Die Luxemburger Richter werden Leitplanken für ein sensibles Verhältnis setzen: das zwischen nationaler Spielerschutzgesetzgebung und unionsweiter Dienstleistungsfreiheit.
- Der Spielerschutz ist ein anerkannter zwingender Grund im Sinne des EuGH.
- Maßnahmen wie Einzahlungslimits oder Selbstsperren müssen verhältnismäßig sein.
- Tipico implementiert aufgrund regulatorischer Vorgaben umfangreiche Schutzmechanismen.
- Der EuGH anerkennt auch die Gefahr der Spielsucht und Betrugsbekämpfung als legitime Ziele.
- Pauschale Werbeverbote können jedoch gegen EU-Recht verstoßen.
Die Entscheidung wird auch Einfluss darauf haben, ob der Rückforderungsansatz rechtssicher durchsetzbar bleibt oder neu justiert werden muss.“ Die Vielzahl bereits laufender Verfahren gegen internationale Glücksspielanbieter verdeutlicht, wie sehr der Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt an Bedeutung gewonnen hat. Spieler in Deutschland, die Verluste aus Online-Sportwetten zurückfordern wollen, blicken heute, am 24. September 2025, gespannt nach Luxemburg zur mündlichen Verhandlung des Falls C-530/24. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird nämlich derzeit geprüft, ob die Verträge mit Tipico aus dem Zeitraum zwischen 2013 und 2020 als rechtswidrig und damit unwirksam einzustufen sind.
Einordnung: Verfahren weist weit über Sportwetten hinaus
Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzten das Verfahren am Donnerstag aus und legten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen vor. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob Tipico dem Spieler verlorene Wetteinsätze aus der Zeit vor 2021 erstatten muss. Sobald der BGH grundsätzlich entschieden hat, dürfte sich das auf viele weitere Fälle auswirken: Allein die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein vertritt nach eigenen Angaben mehr als 4500 Mandanten bei der Rückforderung von Spiel- oder Wettverlusten. Der Rechtsdienstleister Gamesright, der den aktuellen Rechtsstreit finanziert, stellt sich auf Tausende Verfahren in den kommenden Jahren ein. Zwei ähnliche Verfahren, die in Karlsruhe liegen, wurden nun ebenfalls bis zu einer EuGH-Entscheidung ausgesetzt.
I: Grundsätzlich ist deutsche Erlaubnis erforderlich
Im konkreten Fall vor dem BGH machte der Kläger zwischen 2013 und 2018 bei Sportwetten mit und verlor Geld. Seiner Ansicht nach waren die Sportwetten unzulässig und die Wettverträge unwirksam, weil der Anbieter nicht die erforderliche Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde hatte. Laut Glücksspielstaatsvertrag von 2012 waren Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten galt aber eine eingeschränkte Ausnahme: Sie durften von den Ländern erlaubt werden, wenn die Anbieter eine Konzession hatten. Tipico mit Sitz in Malta hatte die Konzession in Deutschland beantragt, sie aber damals noch nicht bekommen.
II: Anbieter darf sich nicht auf Mängel im Genehmigungsverfahren berufen
Das Verfahren dauerte einige Jahre, die Konzession gab es erst 2020, kurz vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag von 2021. Der Anbieter verfügte allerdings zuvor bereits über eine maltesische Lizenz. Der Knackpunkt ist allerdings, dass es in dem Experimentierzeitraum in Deutschland kein legales Verfahren für die Erteilung solcher Erlaubnisse gab. In einem anderen Fall hatte der EuGH darum bereits vor einigen Jahren entschieden, dass gegen Wettanbieter keine strafrechtlichen Sanktionen verhängt werden dürfen. Darum geht es in dem aktuellen Streit allerdings nicht, sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Denn in diesen Jahren war Tipico ohne gültige Lizenz im deutschen Internet unterwegs. Sollte der EuGH bestätigen, dass die Wettverträge nichtig waren, kann die bereits bestehende Klagewelle gegen Tipico und andere Anbieter wie Betano, Bet365 oder bwin endlich weiterrollen. Im Verfahren C-530/24 geht es um einen Spieler, der zwischen 2013 und Oktober 2020 bei Tipico rund 3.700 Euro verloren hatte. Zu diesem Zeitpunkt verfügte der Anbieter noch nicht über eine deutsche Lizenz. Erst ab dem 9. Oktober 2020 erhielt Tipico eine entsprechende Genehmigung. Da die Rechtslage unklar war, legte der Bundesgerichtshof den Fall dem EuGH vor. Dabei soll der EuGH folgende Frage beantworten, die der Bundesgerichtshof aufgeworfen hat: Waren Online-Sportwetten, die Anbieter wie Tipico zwischen 2013 und 2020 ohne deutsche Lizenz angeboten, illegal – sind also Wettverträge aus dieser Zeit nichtig und damit für Spieler rückabwickelbar? Die Antwort könnte auch für weitere Anbieter, wie Betano, bwin oder B365, die zeitgleich wie Tipico ohne gültige Lizenz auf dem deutschen Markt unterwegs waren, deutliche Folgen haben. Klägerseite: Der Kläger wirft Tipico vor, sich bewusst über das deutsche Glücksspielrecht hinweggesetzt und Verbraucherschutzauflagen ignoriert zu haben. Tipico: Der Sportwettanbieter argumentiert mit einer maltesischen Lizenz und verweist auf das deutsche Vergabeverfahren aus dem Jahr 2012, das unionsrechtswidrig gewesen sei.
Sachlage um illegale Sportwetten noch unklar
Da die Rechtslage unklar war, legte der Bundesgerichtshof den Fall dem EuGH vor. Dabei soll der EuGH folgende Frage beantworten, die der Bundesgerichtshof aufgeworfen hat: Waren Online-Sportwetten, die Anbieter wie Tipico zwischen 2013 und 2020 ohne deutsche Lizenz angeboten, illegal – sind also Wettverträge aus dieser Zeit nichtig und damit für Spieler rückabwickelbar? Die Antwort könnte auch für weitere Anbieter, wie Betano, bwin oder B365, die zeitgleich wie Tipico ohne gültige Lizenz auf dem deutschen Markt unterwegs waren, deutliche Folgen haben. Klägerseite: Der Kläger wirft Tipico vor, sich bewusst über das deutsche Glücksspielrecht hinweggesetzt und Verbraucherschutzauflagen ignoriert zu haben. Tipico: Der Sportwettanbieter argumentiert mit einer maltesischen Lizenz und verweist auf das deutsche Vergabeverfahren aus dem Jahr 2012, das unionsrechtswidrig gewesen sei.
